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MeineLeben Stiftung will eine Welt mitgestalten, in der Kinder keine Armut erleiden, sich gesund entwickeln und frei entfalten können. Eine Welt, in der Kinder mit Würde und Respekt behandelt werden. >> Projekte
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MeineLeben Stiftung wurde vom Chen Zentrum Südwest ins Leben gerufen. Das Chen Zentrum Südwest lehrt chinesische Entspannung und Bewegungsformen wie Qi Gong und Tai Chi Chuan. >> mehr
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MeineLeben Stiftung betreibt das größte Anbieterverzeichnis für chinesische Weisheiten und Tradition. >> mehr
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Weitere Infos:
Geist Entspannung
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Tai chi lernen
Bewegungskunst
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Archana
Archana ist ein junges Mädchen in Indien, das auf eine glückliche Zukunft hofft.
Sie hat noch eine grosse Schwester und ein älterer Bruder. Zwei weibliche Kinder in einer Familie, die Zukunft sucht und Ihre Unterstützung annimmt. Ihr Vater Basant Ram ist Arbeiter und die Mutter Hausfrau. Archana geht in die Grundschule, welche kaum 30 Minuten entfernt liegt.
Die Mädchen lernen aktiv auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Es wird geholfen in den Bereichen der Ernährung bis zum Aufbau der Selbstversorung durch Gärten und Landwirtschaft. Der Umgang mit Hygiene, Sauberkeit etc. wird geschult. Der Aufbau der Wasserversorung, eigenen Toiletten und medizinischer Grundversorgung wird verfolgt. |
Ihr Spende geht direkt (ohne Verwaltungskosten) in das Kinder-Patenschaftsprojekt. Die Verwaltungskosten werden von MeineLeben getragen.
Wo Ihre Spende hilft:
(Sie ist zudem steuerlich absetzbar >>siehe Steuerdetail)
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Steuern Mildtätige Spenden bis 200 EUR sind steuerlich abzugsfähig. Das Finanzamt erkennt ihre Spende durch die Kopie des Überweisungsträgers oder Kontoauszug mit Ergänzung des vereinfachten Spendennachweis (hier klicken und ausdrucken) als Spende an.
über 200 EUR
Mildtätige Spenden über 200 EUR sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten automatisch zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Anhebung der Betragsgrenze seit 1.1.2007 von 100EUR auf 200EUR lt. Stiftungssteuerrecht § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStDV
spenden per Überweisung
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