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Aktuelle Gesetze und Vorschriften
Justizkommunikationsgesetz - JKomG
Rechtliche Grundlage für die elektronische Akte
Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz
(Justizkommunikationsgesetz - JKomG)
- vom 22.03.2005, BGBl I, Nr. 18, S. 837 -
- Berichtigung vom 04.07.2005, BGBl I, Nr.42, S. 2022b -
"Die Verfahrensbeteiligten - Richter, Rechtsanwälte, Bürger - sollen künftig die Möglichkeit haben, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam zu verwenden.
" (aus dem Internetangebot des BMJ)
Gemäss Paragraph 285a des BGBl I, Nr. 18 können Prozessakten elektronisch geführt werden. Mit Hilfe der elektronischen oder digitalen Signatur ist die Beweiskraft der elektronischen Akte sicherzustellen, wodurch der Officeautomation in der Kanzlei kaum noch Grenzen gesetzt sind. Das papierlose Büro hält Einzug in die Kanzlei.
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