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Papierlose Kanzlei durch elektronische Akten

elektronische Officeautomation für junge Anwälte
auf Grundlage des Justizkommunikationsgesetzes für elektronische Signatur

Speziell für junge Anwälte lohnt sich der Einsatz der branchenspezifischen Spezialsoftware für das Büro oder die Kanzlei. Einsteigerangebote erlauben Existenzgründern eine hohe Wertschöpfung und sorgen nicht nur für weniger Papier, mehr Profit und motiviertere Mitarbeiter, sondern erleichtert auch die Kanzleigründung. Einsteigerversionen zum Test oder Kanzleisoftware mit Mandantenbegrenzung sind kostenlos oder gegen sehr geringe Lizenzgebühren professionell einsetzbar.
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Aktuelle Gesetze und Vorschriften



Justizkommunikationsgesetz - JKomG
Rechtliche Grundlage für die elektronische Akte

Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) - vom 22.03.2005, BGBl I, Nr. 18, S. 837 - - Berichtigung vom 04.07.2005, BGBl I, Nr.42, S. 2022b -

"Die Verfahrensbeteiligten - Richter, Rechtsanwälte, Bürger - sollen künftig die Möglichkeit haben, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der - herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam zu verwenden. " (aus dem Internetangebot des BMJ)
Gemäss Paragraph 285a des BGBl I, Nr. 18 können Prozessakten elektronisch geführt werden. Mit Hilfe der elektronischen oder digitalen Signatur ist die Beweiskraft der elektronischen Akte sicherzustellen, wodurch der Officeautomation in der Kanzlei kaum noch Grenzen gesetzt sind. Das papierlose Büro hält Einzug in die Kanzlei.


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